Farhud Mehrdad Vermögensberatung
– Partner der Honorarfinanz AG
Honorarfinanz Düsseldorf-Mitte
Kaiserswerther Straße 215
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 – 540 80 189
E-Mail: farhud.mehrdad@honorarfinanz.ag
Web: www.honorarfinanz-duesseldorf-mitte.de
Farhud Mehrdad ist selbständiger Partner der Honorarfinanz AG. Farhud Mehrdad ist vertraglich gebundener Vermittler der Honorarfinanz AG nach §3 Abs. 2 Satz 1 und 2 WpIG, eingetragen im BaFin-Register der vertraglich gebundenen Vermittler unter der Registernummer – BaFin ID 80175688.
Farhud Mehrdad betreibt Anlageberatung gem. §2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und Anlagevermittlung gem. §2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung der Honorarfinanz AG, Karlsruhe, Amtsgericht Mannheim – HRB 718221
Die Honorarfinanz AG ist ein Wertpapierinstitut gem. §2 Abs. 1 WpIG mit BaFin-Zulassung gem. §15 WpIG
Die Honorarfinanz AG verfügt über die Erlaubnis, Finanzdienstleistungen der Anlageberatung (§2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG) und Anlagenvermittlung (§2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG) zu erbringen, und ist damit ein eigenständiges Finanzdienstleistungsinstitut.
Registrierungs- und Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Die Honorarfinanz AG ist mit Bescheid vom 03. Dezember 2015 in das Honorar-Anlageberaterregister (abrufbar unter www.bafin.de) eingetragen worden und erbringt in ihrer Hauptniederlassung ausschließlich die Honorar-Anlageberatung.
Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ALLCURA AG, Postfach 11 23 69, 20423 Hamburg unter der Vertragsnummer 81039001 mit einer Versicherungssumme pro Versicherungsfall in Höhe von 1 Mio. Euro. Geltungsraum der Versicherung sind die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Bei der Bezeichnung „Unabhängiger Honorar-Anlageberater“ handelt es sich gem. §94 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) um einen geschützten Begriff.
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Honorarfinanz AG
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Die Honorarfinanz AG ist der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EDW) zugeordnet.
Die Festlegung der Vergütungsgrundsätze der Honorarfinanz AG erfolgt unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Hierzu zählen insbesondere das Rundschreiben R 22/2009 (BA) “Aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten” sowie die “Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten” (InstitutsVergV).
Die in dem Rundschreiben unter Abschnitt 4 bzw. der Verordnung in den §§ 5, 6 und 8 enthaltenen besonderen Anforderungen sind von der Honorarfinanz AG nicht zu beachten. Grundlage hierfür ist die Größe des Unternehmens (§1 Abs. 2 InstitutsVergV)
Entsprechend des R 22/2009 (BA) wurde im Rahmen dieser Risikoanalyse eigenverantwortlich ermittelt, dass die besonderen Anforderungen des Abschnitts 4 des Rundschreibens für die Honorarfinanz AG nicht anzuwenden sind.
Die Vergütung der Honorarfinanz AG für die Geschäftsführung basiert auf einer festen und einer variablen Vergütung. Insgesamt wurde ein System implementiert, das ausreichend Anreize für eine engagierte und leistungsorientierte Mitarbeit bei der Honorarfinanz AG bietet und gleichzeitig die variable Vergütung insoweit in Grenzen hält, als das keine übermäßigen Risiken in den einzelnen Mandaten eingegangen werden. Darüber hinaus erfolgt einmal jährlich die Überprüfung der Vergütungsgrundsätze sowie ggf. zeitnah deren Anpassung.
Im Hinblick auf die Größe und den kleinen Empfängerkreis variabler Vergütungen der Honorarfinanz AG wird zur Wahrung des Vertraulichkeitsgebots auf eine Angabe des Gesamtbetrages und eine Unterteilung in fixe und variable Vergütungskomponenten verzichtet, da diese Informationen und ihre Offenlegung Rückschlüsse auf die Vergütungskomponenten erlauben würden. Eine Abhängigkeit von der Gewährung einer variablen Vergütung besteht nicht.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Umstände aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG: Environment, Social, Governance), die wesentlichen negativen Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine direkte Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale beabsichtigen wir in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente nicht:
Die Honorarfinanz möchte einen Beitrag leisten, die zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst, sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensbetreuung und Anlageberatung – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und setzen diese sodann um.
Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.
Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen wir derzeit nicht. Jedoch berücksichtigen wir im Rahmen der Auswahl von Finanzanlagen die vom Emittenten zur Verfügung gestellten Informationen. Derzeit fehlen noch die technischen Regulierungsstandards der europäischen Aufsichtsbehörden, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können. Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen werden diese Aspekte aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt. Jedoch werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Beratung erörtert. Wir beobachten die weitere Entwicklung und werden zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln, insbesondere nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung berücksichtigen.
für Vermögensbetreuung und Anlageberatung Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet: